Fondsgebundene Rentenversicherung

Zukunftsfonds - Fondsversicherung - Fondsgebundene Altersvorsorge - Aktienfonds - Investmentfonds
Versicherungsvergleiche
Investmentfonds   Eine Form der Altersvorsorge ist die fondsgebundene Rentenversicherung. Sie besteht aus Beitragszahlungen in Investmentfonds, aus dem der Versicherte im Alter seine Rente beziehen kann. Dabei kann frei entschieden werden, ob die Beiträge in monatlichen Zahlungen erfolgen sollen oder ob ein Einmalbetrag ausbezahlt werden soll. Eine fondsgebundene Rentenversicherung gilt allerdings auch als Risiko, da die Verzinsung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst ist.

Der Versicherte kann im schlimmsten Fall alle Beiträge, die er bis dato eingezahlt hat, verlieren. Gegenüber einer Kapitallebensversicherung bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung dem Versicherten aber einen gewaltigen Vorteil: sie erfordert keinen Gesundheitscheck. Dieser Check kann einfach übersprungen werden. Zu beachten ist, dass für die Beratung von Fonds, sowie auch für den Abschluss, ein entsprechender Berater herangezogen werden sollte. So werden mit Sicherheit alle Daten korrekt eingetragen. Selbstverständlich kann auch ein Bezugsberechtigter angegeben werden. Falls der Versicherungsnehmer der fondsgebundenen Rentenversicherung verstirbt, wird die Rente an den jeweiligen Bezugsberechtigten ausgezahlt.



Als Sonderform der normalen Lebensversicherung gilt die fondsgebundene Lebensversicherung. Diese investiert die eingezahlten Beiträge in verschiedene Fonds. Vor allem unterscheidet sie sich durch die Risikoübertragung bei der Anlage von der herkömmlichen Lebensversicherung. Eine fondsgebundene Lebensversicherung wird auf eine versicherte Person abgeschlossen.   Aktienfonds

Zum Einen kann eine fondsgebundene Lebensversicherung für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall sorgen und zum Anderen kann sie als eine Form der privaten Altersvorsorge verwendet werden, da sie steuerliche Vorteile bietet. Damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird, muss die Todesfallsumme immer so hoch sein wie 60% der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Wenn allerdings das Fondsguthaben diesen Betrag übersteigt, wird das erhaltene Guthaben ausbezahlt. Soll der Vertrag vorzeitig gelöst werden, so erhält der Versicherungsnehmer keinen Rückkaufswert. In diesem Fall wird der Wert der Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt und anschliessend der ermittelte Betrag ausgezahlt.

IB - Servicetelefon
Von Montag bis Freitag,
8:00 bis 12:30 Uhr
und
14:00 bis 16.30 Uhr

Tel. 0800 88 44 299
Telefonischer Kontakt

Online-Beratung


Werbung


Wer ist online
Wir haben 13 User online