Eine Form der Altersvorsorge ist die fondsgebundene Rentenversicherung.
Sie besteht aus Beitragszahlungen in Investmentfonds, aus dem der
Versicherte im Alter seine Rente beziehen kann. Dabei kann frei
entschieden werden, ob die Beiträge in monatlichen Zahlungen erfolgen
sollen oder ob ein Einmalbetrag ausbezahlt werden soll. Eine
fondsgebundene Rentenversicherung gilt allerdings auch als Risiko, da
die Verzinsung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst ist.
Der Versicherte kann im schlimmsten Fall alle Beiträge, die er bis dato
eingezahlt hat, verlieren. Gegenüber einer Kapitallebensversicherung
bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung dem Versicherten aber
einen gewaltigen Vorteil: sie erfordert keinen Gesundheitscheck. Dieser
Check kann einfach übersprungen werden. Zu beachten ist, dass für die
Beratung von Fonds, sowie auch für den Abschluss, ein entsprechender
Berater herangezogen werden sollte. So werden mit Sicherheit alle Daten
korrekt eingetragen. Selbstverständlich kann auch ein Bezugsberechtigter
angegeben werden. Falls der Versicherungsnehmer der fondsgebundenen
Rentenversicherung verstirbt, wird die Rente an den jeweiligen
Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Als Sonderform der normalen Lebensversicherung gilt die fondsgebundene
Lebensversicherung. Diese investiert die eingezahlten Beiträge in
verschiedene Fonds. Vor allem unterscheidet sie sich durch die
Risikoübertragung bei der Anlage von der herkömmlichen
Lebensversicherung. Eine fondsgebundene Lebensversicherung wird auf eine
versicherte Person abgeschlossen.
Zum Einen kann eine
fondsgebundene Lebensversicherung für die finanzielle Absicherung der
Hinterbliebenen im Todesfall sorgen und zum Anderen kann sie als eine
Form der privaten Altersvorsorge verwendet werden, da sie steuerliche
Vorteile bietet. Damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird, muss die
Todesfallsumme immer so hoch sein wie 60% der über die Gesamtlaufzeit
eingezahlten Beiträge. Im Todesfall wird die vereinbarte
Versicherungssumme ausgezahlt. Wenn allerdings das Fondsguthaben diesen
Betrag übersteigt, wird das erhaltene Guthaben ausbezahlt. Soll der
Vertrag vorzeitig gelöst werden, so erhält der Versicherungsnehmer
keinen Rückkaufswert. In diesem Fall wird der Wert der Fondsanteile zum
Tageskurs ermittelt und anschliessend der ermittelte Betrag ausgezahlt.
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